Der AG verpflichtet sich: - das Lastenheft rechtzeitig bereitzustellen
- den Zuliferer kompetent zu betreuen und zu unterstützen
- technische, terminiliche und vertragliche Veränderungen mitzuteilen
- die Abnahme nach den festgelegten Kriterien fristgerecht zu erteilen
- die eigeneen Prozesse zu strukturieren
- den Projektfortschritt zu fördern
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