Der Auftragnehmer verpflichtet sich: - das Pflichtenheft rechtzeitig bereitzustellen
- das Projekt termin-, koste-, qualitätsgerecht durchzuführen
- regelmäßig über den Projektfortschritt zu berichten
- Meßgrößen zu erfassen, zu analysieren und vorzulegen
- Audits und Assessements durch den AG zu unterstützen
- vereinbarte Verbesserungsmaßnahmen zügig durchzuführen
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