Abnahme 4.1.7
Verantwortlich Auftraggeber
Beschreibung:

Definition:

Die Abnahme ist die schriftlichge Erklärung des Auftraggebers, dass die im Veretrag festgelegten vereinbarungen erfüllt sind.

Ziel:

Gemeinsame, abschließende Bewertung der Entwicklungsleistungen zur Dokumentation der Vertragserfüllung.

Anweisungen: