Abnahme 4.1.7 |
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| Verantwortlich | Auftraggeber
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| Beschreibung: Definition: Die Abnahme ist die schriftlichge Erklärung des Auftraggebers, dass die im Veretrag festgelegten vereinbarungen erfüllt sind. Ziel: Gemeinsame, abschließende Bewertung der Entwicklungsleistungen zur Dokumentation der Vertragserfüllung. |
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| Anweisungen: |
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