Arbeitssicherheit mit System (OHSAS
18001)
Ergebnisse
Nutzen durch OHSAS 18001
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SCC)
Anwendungsbereiche
Bestandteile des SCC-Konzeptes
Nutzen des SCC-Konzeptes
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vorteile des Arbeitsschutzes
Leistungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz
Anlagensicherheit
Betriebssicherheitsverordnung
Störfallvorsorge
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Druckversion dieser Seite
Arbeitssicherheit mit System (OHSAS 18001)
Der Präventionsgedanke ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz Bestandteil des betrieblichen Managementsystems sind.
Hierfür bietet sich die Konzeption und Methodik nach OHSAS 18001(OHSAS: Occupational Health and Safety Management Systems) an. Dies ist ein Britischer Standard, der weltweit Anerkennung findet.
Diese Norm ist - wie ISO 9001 (Qualitätsmanagement-System) und ISO 14001 (Umweltmanagement-System) - auch prozessorientiert gestaltet, so dass auch der Arbeitsschutz in die Geschäftsprozesse eingebunden und übersichtlich organisiert werden kann.
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, profitiert von einem gut organisierten Arbeits-/ Gesundheitsschutz.
Für das Ermitteln der gesetzlichen Voraussetzungen und das Umsetzen der betriebsspezifischen Anforderungen eröffnen sich im Zuge der Einführung dieses Konzeptes wirksame Methoden zur Steuerung des Arbeitsschutzes.
Die angemessene Umsetzung der gesetzlichen, versicherungstechnischen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen ist hierbei Bestandteil eines funktionierenden Gesundheitsmanagements.
·
Rechtssicherheit
durch das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen
·
Kostensenkung
durch Verbesserung der Arbeitssicherheit
·
Senkung
der Unfallzahlen und Ausfallzeiten
·
Motivation
der Mitarbeiter durch Verantwortung und Gesundheitsvorsorge
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SCC)
In der Industrie werden zunehmend Subunternehmer (Kontraktoren) für technische Dienstleistungen (z.B. bei Neu-, Umbauten, Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen) eingesetzt.
Zur Vermeidung von Unfällen, die den Produktionsablauf hemmen und dem Image schaden, muss in sicherheitskritischen Branchen der Nachweis erbracht werden, dass
·
die
Organisation
·
die
eingesetzten Arbeitsmittel
·
die
Methoden und
·
das
Verhalten des Auftragnehmers
den sicherheitstechnischen Vorgaben des Auftraggebers entsprechen.
Dieser Nachweis wird durch ein angemessenes, wirksames Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) und eine Zertifizierung nach den SCC-Standards geführt.
Das SCC-Zertifikat gewährleistet, dass Kontraktoren sicherheitsrelevante Aufträge erhalten und auch zuverlässig und sicher ausführen können.
Das SCC ist für Hersteller und Dienstleister in allen Industriezweigen geeignet - unabhängig davon, ob sie als Subunternehmer tätig werden. Dabei werden nationale und ggf. zusätzliche branchenspezifische Anforderungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz und zur Anlagensicherheit berücksichtigt.
Das SCC-Konzept lässt sich in andere Managementsysteme integrieren.
Die zweistufige SCC-Konzeption (weniger / mehr als 35 Mitarbeiter) ermöglicht auch kleineren Unternehmen, eine wirtschaftlich verträgliche Anwendung der Methoden und eine Zertifizierung.
Für Personaldienstleister gibt es das SCP - "Sicherheits Certificat Personaldienstleistungen" mit Checklisten, die für diese Branche zugeschnitten sind.
Bestandteile des SCC-Konzeptes
Zur Zertifizierung wird vom Unternehmen der Nachweis geführt, dass der Umgang mit Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz folgende Hauptaspekte erfüllt:
1.
SGU-Politik,
Organisation und Engagement der Führung
2.
Gefährdungsermittlung
und -bewertung
3.
Personalauswahl
und -entwicklung
4.
Information
und Ausbildung
5.
Kommunikation
und Information
6.
Regeln,
Vorschriften, Projektsicherheitsplan
7.
SGU-Inspektionen
/ -beobachtungen
8.
Betriebliches
Gesundheitswesen
9.
Einkauf
und Prüfung der Materialien, Geräte und Leistungen
10. Meldung, Registrierung
und Untersuchung von Unfällen/ Zwischenfällen und unsicheren Situationen
Die Methoden nach SCC nutzen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wie folgt:
·
Ergänzung
der Lieferantenbewertung durch die Sicherheitsaspekte
·
Verbesserung
des Verhaltens von Auftragnehmern und Subunternehmern
·
Steigerung
der Motivation durch verbindliche Strukturen und Methoden
·
Flexibilität
bei der Anpassung an neue Gegebenheiten durch geregelte Abläufe
·
Rechtssicherheit
durch das Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen
·
Bessere
Kommunikation zwischen den Vertragspartnern
·
Verbesserung
der Arbeitssicherheit, Senkung der Unfallzahlen und Ausfallzeiten
·
Keine
Mehrfachaudits durch die Auftraggeber dank eines international geltenden
Standards
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die rechtliche Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt der Unternehmer. Dieser Aufgabe wird er gerecht, wenn er die Organisation, die Einrichtungen, (Anlagen, Ausrüstung, Geräte) die Führungsaufgaben, die operativen und administrativen Abläufe so gestaltet, dass die Belastung des Personals minimiert, deren Gesundheit nicht beeinträchtigt, Gefahren beseitigt sowie präventive oderssereignisbegleitende Schutzmaßnahmen mit der höchstmöglichen Wirkung zum Einsatz kommen. Verantwortungsbewußte Unternehmer, die den Wert der menschlichen Arbeitskraft erkennen, leisten mehr als der Gesetzgeber fordert. Sie betreiben Gesundheitsmanagement, indem sie die Leistungsfähigkeit des Personals aktiv fördern.
·
Kostenersparnis
durch Vermeidung von Unfällen und Krankheiten
·
Vermeidung
von Ausfallzeiten der Einrichtungen und Geräte
·
regelmäßige
Bewertung der Arbeitsbedingungen
·
Erhalt
und Steigerung der Leistungsfähigkeit
·
Rechtssicherheit
bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
Leistungen zum Arbeits-/ Gesundheitsschutz
·
Aufbau
eines Arbeitsschutz-Management-Systems nach SCC, OHRIS, OHSAS ISO 18001
·
Gefährdungsanalysen
und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
·
Sicherheitstechnische
Betreuung der Anlagen und Betriebsmittel
·
Gestaltung
der Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten
·
Konzepte
der Gesundheitsförderung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit
Produktionsausfälle durch Sicherheitsmängel kann sich ein Unternehmen heute genauso wenig leisten, wie die Gefährdung der Gesundheit des Personals. Wirtschaftliche Produktionsbedingungen bei maximaler Sicherheit für das Personal und die Anlagen ist eine komplexe Aufgabe für das Unternehmen.
Die Betriebssicherheitsverordnung fasst die früher noch in mehreren Verordnungen geregelten Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammen. Mit der Verordnung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, ein anwenderfreundliches, modernes und den Strukturen des EU-Rechts angepasstes Vorschriftenwerk für die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung des Arbeitgebers und des Betreibers von Anlagen gestärkt werden.
Für den verbesserten Schutz der Beschäftigten haben Betreiber und Arbeitgeber konkretere Pflichten. Sie haben Gefährdungen zu ermitteln, die Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen.
Die Störfallverordnung (12. BImSchV) hat das Ziel, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden und die Unfallfolgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.
Bei der Einführung in die betriebliche Praxis unterstützen wird Sie, Ihre individuelle Lösung zu realisieren und die Funktionsfähigkeit Ihres Sicherheitsmanagements sicherzustellen.
Zur Umsetzung der Störfallverordnung bieten wir folgende Leistungen an:
·
Erstellen
von Risiko- und Sicherheitsanalysen
·
Erstellung
von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
·
Erstellen
und Fortschreiben von Sicherheitsberichten
·
Erstellung
von Notfallplänen
·
Aufbau
eines Sicherheits-Management-Systems (gem. 12. BImSchV Anhang III)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Chemikalien (Stoffe und Stoffgruppen), die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen, können Lebewesen, insbesondere den Menschen, gefährden oder schädigen. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden Chemikalien auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und nach ihrer Wassergefährdung eingestuft.
Die Anlagen zur Herstellung, Lagerung und zum Umgang solcher Stoffe müssen so gebaut und betrieben werden, dass eine Gefährdung der Umwelt vermieden und Schäden bei unabwendbaren Ereignissen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben.
Zur Umsetzung des Wasserhaushaltgesetztes (WHG) und der Anlagenverordnung unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:
·
Betrieb
von Anlagen für brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten
·
Lagern
und Abfüllen wassergefährdender Flüssigkeiten
·
Abgrenzung
von Anlagen
·
Betrieb
von HBV-/ LAU-Anlagen
·
Überwachung
von Rohrleitungen
Hier
finden Sie eine Druckversion
dieser Seite |
© A. K. Schuler Integrierte Managementsysteme, Eichenstraße 7b, 82110 Germering, Tel.: 089-8415114, ims.schuler@prozess-effizienz.de